Die Pflegeversicherung unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege durch verschiedene Maßnahmen:
- Bereitstellung von Fördermitteln für den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
- Bereitstellung von Fördermitteln für den Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie anderer Personen, die sich zum bürgerschaftlichen Engagement bereit erklären, und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen.
- Bereitstellung von Fördermitteln für Modellvorhaben, um neue Versorgungskonzepte und -strukturen zu erproben, insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung einer besonderen strukturellen Weiterentwicklung bedarf.
Förderbare Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten vor allem auf ehrenamtlicher Basis erbrachte Betreuungsleistungen, wie Tagesbetreuung oder Einzelbetreuung. Eingeschlossen sind auch spezielle Hilfsangebote zur Entlastung von Pflegenden, zum Beispiel durch den Einsatz von Pflegebegleitern, sowie Hilfen, die im Alltag entlastend wirken, wie zum Beispiel praktische Unterstützungsleistungen.
Die Pflegeversicherung stellt auch Fördermittel bereit für die strukturierte Kooperation in lokalen Netzwerken. Diese Netzwerke zielen darauf ab, die Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und anderen nahestehenden Pflegepersonen zu verbessern. In diesen Netzwerken schließen sich unterschiedliche Beteiligte, die in die Pflege von Bedürftigen involviert sind, auf Basis freiwilliger Vereinbarungen zusammen.
In regionalen Netzwerken können sich organisierte Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie andere zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen beteiligen. Selbsthilfegruppen und -organisationen bieten wertvolle Hilfe und Anregungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Diese Selbsthilfegruppen sind freiwillige, neutrale und unabhängige Zusammenschlüsse von Personen, die durch persönliche Unterstützung die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verbessern wollen.
Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, den Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen zu fördern und stellen dafür jährlich rund zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Neue Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können ebenfalls finanziell gefördert werden.
Pflegeeinrichtungen haben das Recht, ehrenamtlich Engagierten eine Aufwandsentschädigung zu zahlen und Schulungen anzubieten. Die dafür anfallenden Kosten werden von den Pflegekassen berücksichtigt. Interessierte Personen können zudem kostenfrei an den Pflegekursen der Pflegekassen teilnehmen, um sich auf eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit vorzubereiten.