Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen der Pflegeversicherung für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung von pflegebedürftigen Personen.
Um die richtigen Ansprüche zu erhalten, ist es ratsam, sich gut beraten zu lassen.
Pflegebedürftige Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung bei ihrer Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt.
Versicherte haben Anspruch auf Pflegeberatung, wenn sie sich mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekassen wenden, um ihre Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen.
Pflegende Angehörige und andere Personen, wie ehrenamtliche Pflegepersonen, haben ebenfalls einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung.
Dies betrifft auch Versicherte, die zwar noch keine Leistungen beziehen, aber einen Antrag darauf gestellt haben und bei denen offensichtlich ein Bedarf an Hilfe und Beratung vorliegt. Versicherte mit Pflegebedarf haben Anspruch auf Pflegeberatung bei ihrer Pflegekasse.
Auch pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können eine eigenständige Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Zustimmung der Pflegebedürftigen ist Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegeberatung.
Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig. Die Pflegekasse stellt den Ratsuchenden eine persönlich zuständige Pflegeberaterin oder Pflegeberater zur Verfügung, an die sie sich mit allen Fragen wenden können.
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse haben umfassendes Wissen im Sozial- und Sozialversicherungsrecht und eine spezielle Qualifikation für die Pflegeberatung.
Nach Antragstellung auf Leistungen oder dem Bedarf einer Begutachtung erhalten Versicherte entweder ein Angebot für einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen, das eine Kontaktperson enthält, oder einen Beratungsgutschein, mit dem sie eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle aufsuchen können.
Der Beratungstermin sollte innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang stattfinden. Der Beratungsgutschein kann ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist bei einer benannten Beratungsstelle eingelöst werden, wobei die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Sorgen und Fragen anzuhören und zu beantworten. Sie ermitteln Ihren individuellen Hilfebedarf und informieren Sie umfassend über die verfügbaren Leistungen. Sie begleiten Sie in Ihrer spezifischen Pflegesituation und können die Beratung auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Die Pflegeberatung kann durch digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden, die barrierefrei sind und auf Wunsch genutzt werden können. Dies ermöglicht eine flexible und bequeme Informationsbeschaffung.
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater erstellen individuelle Versorgungspläne basierend auf den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Sie informieren über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten und unterstützen können.
Je nach Bedarf bieten sie umfassende Informationen zu Entlastungsangeboten und finanziellen Möglichkeiten. Sie beraten auch zu Möglichkeiten der ambulanten oder stationären Versorgung und helfen bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen.
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater können bei Fragen zur Pflegestufe, zur Beantragung von Leistungen und zum Umgang mit Behörden unterstützen. Sie vermitteln Kontakte zu weiteren Hilfs- und Unterstützungsangeboten wie Selbsthilfegruppen oder ehrenamtlichen Pflegeangeboten.
Bei Bedarf helfen sie auch dabei, eine umfassende Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.
Beratung im Pflegestützpunkt
In Pflegestützpunkten werden Beratung und Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gebündelt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger arbeiten gemeinsam im Pflegestützpunkt.
Hilfe suchende Betroffene erhalten Informationen über infrage kommende Sozialleistungen und erhalten Rat zur Seite gestellt.
Anspruchsberechtigte können die Pflegeberatung auch in einem Pflegestützpunkt wahrnehmen.
Die Pflegekassen geben Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt.