Der demografische Wandel erfordert eine verstärkte Gesundheitsförderung und Prävention im Alter.
Ziel ist es, dass ältere Menschen nicht nur länger leben, sondern auch gesund bleiben.
Viele Krankheiten, die im Alter auftreten, können durch einen gesunden Lebensstil vorgebeugt werden.
Körperliche Bewegung, ausgewogene Ernährung, geistige Aktivität und soziale Teilhabe sind wichtige Faktoren für ein gesundes Altern.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt auf den folgenden Websites www.gesund-aktiv-aelter-werden.de, www.aelter-werden-in-balance.de und shop.bzga.de/alle-kate-gorien/gesundheit-aelterer-menschen Informationen dazu bereit.
Rehabilitation kann bei vielen Erkrankungen die Gesundheit verbessern, Funktionsfähigkeit wiederherstellen und Symptome und Beeinträchtigungen reduzieren.
Das Prinzip "Reha vor Pflege" zielt darauf ab, pflegebedürftigen Personen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und die Lebensqualität zu verbessern.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung können Gutachter Empfehlungen für präventive und rehabilitative Maßnahmen geben und einen Einblick in die Lebenssituation und Lebensführung älterer Menschen gewinnen.
Dabei steht die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt, einschließlich der Bewältigung des Alltags und dem Potenzial von Hilfsmitteln und Verbesserungen im Wohnumfeld.
Das Pflegegutachten kann die Empfehlung von Rehabilitationsmaßnahmen und präventiven Maßnahmen enthalten und ein Antragsverfahren beim Rehabilitationsträger auslösen, sofern die antragstellende Person zustimmt.
Weitere Maßnahmen, zum Beispiel bestimmte Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel können direkt als Antrag auf Leistungs-gewährung mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person, umgesetzt werden. Das ist eine spürbare Vereinfachung für die Pflege-bedürftigen.
Im Jahr 2016 wurden die Pflegekassen erstmals dazu verpflichtet, spezifische Präventionsleistungen in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen anzubieten. Dies stellt eine spürbare Vereinfachung für pflegebedürftige Menschen dar.
Der "Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen" des GKV-Spitzenverbandes nennt verschiedene Handlungsfelder wie Ernährung, körperliche Aktivität, Stärkung kognitiver Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Prävention von Gewalt.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 16,10 Millionen Euro für Leistungen zur Prävention durch die Soziale Pflegeversicherung bereitgestellt.
Für pflegende Angehörige, die aufgrund ihrer Lebensumstände nicht regelmäßig an den Präventions- und Vorsorgeangeboten der Krankenkassen teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, kompakte Formate in Kurorten wahrzunehmen. In diesem Fall kann der tägliche Zuschuss der Krankenkasse für Unterkunft und Verpflegung auf bis zu 16 Euro erhöht werden.