In Deutschland nehmen monatlich etwa 5,2 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wobei rund 4,3 Millionen Personen ambulante Pflegeleistungen erhalten und etwa 0,9 Millionen stationär gepflegt werden (Stand: 2022, Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung).
Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensabschnitt auftreten und wird gesetzlich definiert als der Zustand, in dem Personen aufgrund gesundheitsbedingter Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Beeinträchtigungen können durch chronische Krankheiten, altersbedingte Veränderungen, Unfälle oder akute Erkrankungen verursacht werden.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss eine Person durch einen Gutachter offiziell als pflegebedürftig eingestuft werden. Dies erfolgt auf Basis eines umfassenden Begutachtungsassessments, das beurteilt, inwieweit die betroffene Person alltägliche Aufgaben selbstständig bewältigen kann. Die Beeinträchtigungen können körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein.
Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf den Ergebnissen des Assessments. Ein wesentliches Kriterium ist, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen muss.