Die Pflegekasse sendet das Gutachten automatisch an die Antragstellerin oder den Antragsteller, sofern diese/r nicht dagegen widerspricht.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt anzufordern.
Die versicherte Person erhält, mit ihrer Einwilligung, zusätzlich zur Präventions- und Rehabilitationsempfehlung auch Informationen zur medizinischen Rehabilitation, sofern sie dem zustimmt.
Mit der Weiterleitung des Gutachtens an den zuständigen Rehabilitationsträger wird ein Antragsverfahren für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller dem zustimmt.