Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.
Für kinderlose Personen beträgt der Beitragssatz 4 Prozent des Bruttoeinkommens, einschließlich des Beitragszuschlags für Kinderlose.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen in der Regel jeweils die Hälfte des Beitrags, also 1,7 Prozent.
Im Bundesland Sachsen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung keinen Feiertag gestrichen hatte, entfallen 2,2 Prozent des Pflegeversicherungsbeitrags auf die Beschäftigten und 1,2 Prozent auf die Arbeitgeber.
Der Beitrag in der sozialen Pflegeversicherung hängt vom Einkommen ab.
Der Beitragssatz wird auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Seit 2015 fließen 1,7 Milliarden Euro jährlich aus 0,1 Beitragssatzpunkten in den Pflegevorsorgefonds, der von der Bundesbank verwaltet wird. Der Zweck des Fonds ist es, eine zuverlässige Finanzierung der Pflegeversicherung in der Zukunft sicherzustellen.
Ab dem Jahr 2035 wird der Fonds dazu beitragen, den Beitragssatz zu stabilisieren.
Auf diese Weise bleibt die Pflege auch dann finanzierbar, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein pflegebedürftiges Alter kommen.