Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Kein separater Antrag ist erforderlich. Dies betrifft verschiedene Gruppen wie Arbeiter, Angestellte, Studierende und Rentner.
Wenn jemand aus der Versicherungspflicht ausscheidet, beispielsweise aufgrund eines Wohnsitzwechsels ins Ausland, kann er auf Antrag weiterhin in der sozialen Pflegeversicherung versichert bleiben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung umfasst. Es ist keine separate Anmeldung erforderlich.