Beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung gelten bestimmte Vorgaben für das Erzielen von Zusatzeinkommen. Die Aufnahme einer Arbeit neben der Rente, sei es aufgrund teilweiser oder voller Erwerbsminderung, muss dem jeweiligen Leistungsvermögen der betreffenden Person angepasst sein.
Die Einhaltung festgelegter Hinzuverdienstgrenzen ist dabei verpflichtend, um den Rentenanspruch nicht zu riskieren. Sollte das Einkommen diese Grenzen überschreiten, kommt es zu einer Anpassung der Rentenhöhe. Die spezifische Höhe dieser Anpassung orientiert sich an den jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem Umfang des Rentenanspruchs richten.
Bei der Teil-Erwerbsminderungsrente richtet sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze nach dem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Für die Voll-Erwerbsminderungsrente hingegen orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze am Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten. Die Hinzuverdienstgrenze wird dynamisch angepasst und beträgt im Jahr 2023 17.823,75 Euro.