Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, täglich mindestens sechs Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes zu arbeiten, jedoch mindestens drei Stunden täglicher Arbeit noch möglich sind.
Die Rente für Personen mit teilweiser Erwerbsminderung beträgt dementsprechend nur die Hälfte dessen, was bei voller Erwerbsminderung gezahlt wird. Zusätzliches Einkommen neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann die Höhe der Rentenzahlungen beeinflussen.