Sollte jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Situation zwischen drei und weniger als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig sein und sich in Arbeitslosigkeit befinden, kann unter Umständen ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung entstehen, sofern kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht.
In solchen Fällen ist es möglich, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beziehen, selbst wenn lediglich eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Personen, die jedoch in der Lage sind, täglich mindestens sechs Stunden zu arbeiten, unabhängig von der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, haben keinen Anspruch auf diese Rente.