Die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen Schutz bei schweren oder chronischen Krankheiten sowie nach Arbeitsunfällen durch die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Schon ab dem ersten Arbeitstag sind Berufsanfänger bei Arbeitsunfällen abgesichert, und unter bestimmten Bedingungen kann nach einem Jahr Beitragszahlung auch bei privaten Unfällen eine Absicherung bestehen.
Um für eine Erwerbsminderungsrente in Frage zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein, und es muss der Grundsatz "Reha vor Rente" beachtet werden. Das bedeutet, dass zunächst alle Möglichkeiten der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausgeschöpft werden müssen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und somit die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu ermöglichen. Kann die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden, wird die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Je nach verbleibendem Leistungsvermögen wird dann über die Art der Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise) entschieden.
Jährlich beantragen etwa 350.000 Versicherte eine Erwerbsminderungsrente, viele von ihnen nach einer langen Leidensgeschichte. Die Erwerbsminderungsrente stellt somit eine wesentliche Säule der sozialen Sicherung dar, die bei Verlust der Arbeitskraft aufgrund von Gesundheitsproblemen Unterstützung bietet.