In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung kommt der Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Ihre Willenserklärung ist der Antrag oder falls der Vertrag im Wege des Fernabsatzgesetzes (per Telefon oder per Internet) zustande kommt, Ihre diesbezügliche Vertragserklärung. Die Willenserklärung der BD24 ist der Versicherungsschein. Sie sind 14 Tage an Ihren Antrag gebunden (Antragsbindefrist). Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen rechtlich zustande. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf dem Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, nicht jedoch vor Zahlung der geschuldeten Prämie bzw. Prämienrate und Ablauf einer etwaig geltenden Wartezeit. Er endet mit dem vereinbarten Versicherungsende. Bitte beachten Sie hierzu die Kündigungsbedingungen.