In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gilt als versichertes Ereignis folgendes:
- Die Berlin Direkt leistet Entschädigung gemäß § 6 Absatz 1, wenn das gemäß §2 versicherte Gepäck durch:
a) die Straftat eines Dritten oder während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet, abhanden kommt.
b) Unfall eines Transportmittels oder Feuer oder Elementarereignisse beschädigt wird und dadurch in seiner Verkehrs- und/oder Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt wird.
c) einen Unfall mit dem versicherten E-Bike. - Außerdem leistet die Berlin Direkt Entschädigung gemäß § 6 Absatz 1, wenn das versicherte E-Bike, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet, beschädigt wird.
- Die Berlin Direkt leistet Entschädigung gemäß § 6 Absatz 2, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Beförderung nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.