Kommt in der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung das Reisegepäck beim Transport durch ein Beförderungsunternehmen oder bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike abhanden oder zu Schaden, entschädigt die Berlin Direkt den Verlust bzw. Schaden. Der Premium Gepäckschutz ist nur im Premium Tarif enthalten. Dieser ist für E-Bikes und Fahrräder erhältlich, die nicht älter als 6 Monate sind. Versicherungsschutz besteht weltweit auf beliebig vielen E-Bike Reisen der versicherten Person, die im versicherten Zeitraum stattfinden. Hier finden Sie mehr zum Thema Geltungsbereich.
Versichertes Gepäck
- Als versichertes Reisegepäck gelten alle auf der Reise mitgeführten Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräten, Geschenken und Reiseandenken. Das im Versicherungsschein genannte E-Bike gilt nur als Reisegepäck im Sinne dieser Bestimmungen, sofern es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
- Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für das folgende E-Bike Zubehör:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm
- Kartenhalter
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Klingel
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schloss
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Werkzeug/Flickzeug
Versicherte Ereignisse
- Die Berlin Direkt leistet Entschädigung gemäß § 6 Absatz 1, wenn das gemäß §2 versicherte Gepäck durch:
a) die Straftat eines Dritten oder während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet, abhanden kommt.
b) Unfall eines Transportmittels oder Feuer oder Elementarereignisse beschädigt wird und dadurch in seiner Verkehrs- und/oder Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt wird.
c) einen Unfall mit dem versicherten E-Bike. - Außerdem leistet die Berlin Direkt Entschädigung gemäß § 6 Absatz 1, wenn das versicherte E-Bike, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet, beschädigt wird.
- Die Berlin Direkt leistet Entschädigung gemäß § 6 Absatz 2, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Beförderung nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Reise für maximal 35 Tage.
- Bei einer Reisedauer über einen Zeitraum von 35 Tagen hinaus besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 35 Tage der Reise, es sei denn, die planmäßige Beendigung der Reise innerhalb von 35 Tagen verzögert sich aus Gründen, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Endet das Versicherungsjahr während der Urlaubsreise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
- Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der jeweiligen Reise, spätestens nach 35 Tagen.
- Der Versicherungsschutz verlängert sich im Falle einer Vertragskündigung über den Ablauf des Vertrages hinaus, wenn eine Reise erst nach dem Vertragsablauf beendet werden kann, weil sich die planmäßige Beendigung aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat.