In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung kann der Vertrag durch Kündigung oder fristgerechten Widerruf, Rücktritt gem. § 37 VVG beendet werden. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. vor Inkrafttreten der jeweiligen Verlängerung in Text- oder Schriftform durch Sie gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.