In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gilt als versichertes Reisegepäck alle auf der Reise mitgeführten Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräten, Geschenken und Reiseandenken. Das im Versicherungsschein genannte E-Bike gilt nur als Reisegepäck im Sinne dieser Bestimmungen, sofern es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für das folgende E-Bike Zubehör:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm
- Kartenhalter
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Klingel
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schloss
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Werkzeug/Flickzeug