Wird in der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung, das versicherte Reisegepäck von einem Schaden gemäß § 3 Abs. 1 oder 2 betroffen, erstattet die Berlin Direkt den Zeitwert der abhanden gekommenen oder zerstörten Gegenstände bis maximal 2.000,– EUR. Bei Beschädigung des versicherten Reisegepäcks werden die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert erstattet.
Die Berlin Direkt erstattet die folgenden nachgewiesenen Aufwendungen gemäß § 3 Absatz 3 insgesamt bis zu 500,– EUR:
- Ersatzkäufe, die zur Fortführung der Reise notwendig sind;
- Mietkosten für ein Ersatzfahrrad in gleicher Art und Güte des versicherten E-Bikes.
Für die nachstehenden aufgeführten Gegenstände ist die Entschädigungshöhe begrenzt. Die Berlin Direkt erstattet für:
- Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert;
- amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung;
- EDV-Geräte und Software einschließlich des Zubehörs insgesamt bis zu 500,– EUR;
- das versicherte E-Bike und Sportgeräte einschließlich Zubehör insgesamt bis zu 1.000,- EUR;
- Schmucksachen und Kostbarkeiten insgesamt bis zu 1.000,- EUR, sofern sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z.B. Safe) aufbewahrt sind oder sich im persönlichen Gewahrsam der versicherten Person befinden und sicher verwahrt mitgeführt werden;
- Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör insgesamt bis zu 1.000,-;
- Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte jeweils bis zu 250,- EUR;
- Geschenke und Reiseandenken insgesamt bis zu 100,- EUR.