In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gelten folgende besondere Obliegenheiten:
Die versicherte Person ist verpflichtet:
a) Schäden an aufgegebenem Reisegepäck dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, schriftlich anzuzeigen;
b) sich die Verspätung des Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen.
Zusätzlich sind uns im Schadenfall die folgenden Unterlagen einzureichen:
a) eine Kopie der Polizeianzeige, inklusive der Auflistung aller vom Schadenfall betroffener Gegenstände,
b) die Kaufbelege für das vom Schadenfall betroffene Zubehör und Gepäck,
c) Eine Bestätigung des Beförderungsunternehmens über die dortige Anzeige der Beschädigung und oder der verspäteten Beförderung des versicherten Gepäcks;