In der E-Bike und Fahrradversicherung der Berlin Direkt Versicherung gelten folgende Einschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes:
Einschränkungen:
- Versicherungsschutz während des Zeltens und Campens besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.
- Versicherungsschutz bei Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug oder aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse fest verschlossen sind und sich der Schaden nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr ereignet hat. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht zu jeder Zeit Versicherungsschutz.
Besondere Ausschlüsse:
- Nicht versichert sind Schäden durch Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand.
- Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für:
a) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa;
b) Schmucksachen und Kostbarkeiten, die sich nicht im persönlichen Gewahrsam befinden oder in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z.B. Safe) aufbewahrt werden;
c) Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sofern sie als Reisegepäck in Gewahrsam Dritter aufgegeben werden;
d) Sportgeräte, während sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.