Vor Abschluss der HanseMerkur Krankenvollversicherung müssen Sie im Antrag die gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – das ist Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht. Auf Basis Ihrer Angaben prüft die HanseMerkur das Risiko und kann den Vertrag normal annehmen, einen Risikozuschlag auf den Beitrag erheben, einen Leistungsausschluss vereinbaren oder den Antrag ablehnen. Die konkreten Fragen und das Ergebnis hängen vom Einzelfall und vom gewählten Tarif ab; eine genaue Fragenliste nennen die vorliegenden Unterlagen nicht (Stand: Oktober 2026).
So läuft die Gesundheitsprüfung ab
- Gesundheitsfragen im Antrag: Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen die HanseMerkur in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben – auch Umstände, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen (HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung).
- Nachfragen vor Annahme möglich: Fragt die HanseMerkur nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach weiteren gefahrerheblichen Umständen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet (HanseMerkur, Verbraucherinformation).
- Angaben an den richtigen Empfänger: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Vermittler machen möchten, sind unmittelbar und schriftlich gegenüber der HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, nachzuholen (HanseMerkur, Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG).
Mögliche Ergebnisse der Risikoprüfung
Die Höhe des Beitrags in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie nach dem gewählten Tarif. Je nach Prüfergebnis sind möglich:
- Annahme zu normalen Konditionen bei unauffälligem Gesundheitszustand.
- Risikozuschlag auf den Beitrag bei bestehenden Erkrankungen (Stiftung Warentest, Finanzen 3/2025).
- Leistungsausschluss für bestimmte Vorerkrankungen oder Folgeschäden.
- Ablehnung des Antrags – Versicherer bevorzugen laut Stiftung Warentest junge und gesunde Personen; bei schweren Vorerkrankungen wie Diabetes, Depression oder Krebs sind die Chancen für Angestellte und Selbstständige gering (Stiftung Warentest, Finanzen 3/2025).
Für Beamte mit Vorerkrankungen gibt es laut Stiftung Warentest immer ein Vollangebot – mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent.
Warum korrekte Angaben so wichtig sind
Falsche oder unvollständige Angaben gefährden Ihren Versicherungsschutz. Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die HanseMerkur je nach Verschulden:
- vom Vertrag zurücktreten (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit),
- kündigen (bei einfacher Fahrlässigkeit; bei einer Pflicht-Krankheitskostenvollversicherung eingeschränkt),
- oder den Vertrag rückwirkend ändern, z. B. durch nachträglichen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.
Die Rechte zu Rücktritt, Kündigung und Vertragsänderung erlöschen grundsätzlich drei Jahre nach Vertragsschluss; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung beträgt die Frist zehn Jahre (HanseMerkur, Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG).
Gesundheitsprüfung umgehen: Optionstarif
Wer den aktuellen Gesundheitszustand sichern möchte, kann laut Stiftung Warentest früh mit einem Optionstarif einsteigen und sich so die Konditionen für einen späteren Wechsel sichern. Bei der HanseMerkur ist im Tarif Start Fit ab dem vierten Versicherungsjahr ein Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen (u. a. Top Fit) ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich (offizielle HanseMerkur-Website). Auch bei einem späteren Tarifwechsel beim eigenen Anbieter bleibt die Altersrückstellung erhalten.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Verbraucherinformation Krankenvollversicherung (April 2026); HanseMerkur, Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG (Anzeigepflicht); HanseMerkur, offizielle Website (Private Krankenversicherung); Stiftung Warentest, Finanzen 3/2025, Private Krankenversicherung