Für die Erstattung benötigt die HanseMerkur Krankenversicherung grundsätzlich die Originalbelege mit Diagnose. Am einfachsten reichen Sie Ihre Rechnungen digital über die HanseMerkur ServiceApp ein (Leistungs- und Dokumenteneinreichung); alternativ postalisch an: HanseMerkur Krankenversicherung, Postfach 30 24 50, 20308 Hamburg. Medikamente sind nur erstattungsfähig, wenn sie ärztlich/heilpraktisch verordnet und aus einer Apotheke bezogen wurden (Stand: Oktober 2026).
Einreichungswege im Überblick
- HanseMerkur ServiceApp: mobile Leistungs- und Dokumenteneinreichung, Postbox mit Bearbeitungsstatus und weitere personalisierte Services – gesichert mit Datenverschlüsselung und PIN-Aktivierung.
- Postweg: HanseMerkur Krankenversicherung, Postfach 30 24 50, 20308 Hamburg.
Grundsätzlich werden zur Auszahlung der Versicherungsleistung die Originalbelege mit Diagnose benötigt.
Worauf Sie beim Einreichen achten sollten
- Medikamente: nur erstattungsfähig, wenn sie vom Arzt/Heilpraktiker schriftlich verordnet und aus der Apotheke, Versand- oder Internetapotheke bezogen werden.
- Heilmittel (Massagen, Fango, Krankengymnastik usw.): bis zum Höchstsatz der Beihilfevorschriften des Bundes (BBhV) erstattungsfähig, wenn ärztlich verordnet.
- Unfallbedingte Kosten: Rechnungen bitte zusammen mit einer kurzen Schilderung des Unfallhergangs einreichen.
- Pauschalerstattung beachten: In Tarifen mit Pauschalerstattung (z. B. AZP, KVP) vor dem Einreichen prüfen, ob die Pauschalerstattung für Sie günstiger ist – ggf. Rechnungen zunächst sammeln.
Besondere Fälle: vorher informieren
- Zahnersatz/Kieferorthopädie: Sie erhalten vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan. Eine Einreichung ist nicht erforderlich; der Leistungsanspruch wird anhand der Schlussrechnung ermittelt. Auf Wunsch prüft die HanseMerkur den Heil- und Kostenplan vorab.
- Psychotherapie: Vor Behandlungsbeginn die HanseMerkur informieren.
- Krankenhaus: Bei (geplanten) Aufenthalten vorab anrufen; bei kurzfristiger Aufnahme in der Patientenverwaltung die Versicherungsnummer angeben – die HanseMerkur prüft dann eine Direktabrechnung mit dem Krankenhaus.
- Hilfsmittel über 3.000 EUR: auf Wunsch vorherige Leistungszusage möglich.
- Krankentagegeld: bei Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig vor Ablauf der Karenzzeit informieren.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung (April 2026), „Was ist im Leistungsfall zu tun?“; HanseMerkur, offizielle Website (ServiceApp)