Sie können Ihre HanseMerkur Krankenvollversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren oder später mit derselben Frist zum Ablauf eines jeden Jahres in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Da es sich um eine Versicherung zur Erfüllung der Versicherungspflicht handelt, wird die Kündigung aber erst wirksam, wenn Sie nachweisen, dass bei einem anderen Versicherer ein lückenloser Anschlussvertrag besteht (Stand: Oktober 2026).
Ordentliche Kündigung im Detail
- Kündigungsfrist: drei Monate.
- Frühester Termin: zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, danach zum Ablauf eines jeden Jahres.
- Versicherungsjahr: entspricht dem Kalenderjahr; das erste Versicherungsjahr beginnt abweichend am Tag des Versicherungsbeginns.
- Form: Textform (Brief, Fax oder E-Mail).
- Automatische Verlängerung: Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird.
Nachweis einer Anschlussversicherung erforderlich
Die Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die der Erfüllung der Versicherungspflicht dient, wird laut HanseMerkur erst wirksam, wenn Sie oder die versicherte Person nachweisen, dass bei einem anderen Versicherer ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde, nach dem Versicherungsschutz ohne Unterbrechung besteht. Ohne diesen Nachweis läuft der Vertrag trotz Kündigung weiter.
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Bei Beitragserhöhungen in Tarifen der Krankenversicherung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 13 Abs. 3, 4 bzw. 5 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Erhöht sich der Beitrag z. B. durch eine Vertragsänderung um mehr als 10 %, kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos gekündigt werden. Auch hier gilt bei einer der Versicherungspflicht dienenden Vollversicherung der erforderliche Nachweis eines Anschlussvertrags.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung (April 2026); HanseMerkur, Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/KK 2009 mit Tarifbedingungen)