Bei der HanseMerkur können Sie jederzeit in einen anderen gleichartigen Tarif wechseln (§ 204 VVG). Die angesparte Alterungsrückstellung bleibt dabei erhalten, und für bereits versicherte Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig – nur für Mehrleistungen kann ein Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangt werden. Günstiger wird es laut HanseMerkur-Bedingungen meist über einen Tarif mit geringeren Leistungen oder durch Wechsel in eine höhere Selbstbehaltsstufe (Stand: Oktober 2026).
So funktioniert der Tarifwechsel
Der Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur ist im gesetzlichen Umwandlungsrecht geregelt. Wichtig sind diese Punkte:
- Gleichartiger Versicherungsschutz: Sie können die Umwandlung Ihrer Versicherung in einen gleichartigen Tarif verlangen, sofern die versicherte Person die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt (§ 1 Abs. 6 AVB/Tarifbedingungen).
- Erworbene Rechte bleiben erhalten: Die gebildete Alterungsrückstellung wird angerechnet. Das ist der zentrale Vorteil gegenüber einem Anbieterwechsel.
- Keine neue Gesundheitsprüfung für den bestehenden Umfang: Nur soweit der neue Schutz höher oder umfassender ist, kann ein Risikozuschlag verlangt oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden; für den hinzukommenden Teil gelten ggf. Wartezeiten.
Quelle: HanseMerkur, Bedingungen Krankenvollversicherung, § 1 Abs. 6 (MB/KK 2009 mit Tarifbedingungen).
Wege, um den Beitrag zu senken
Die HanseMerkur nennt in ihren Verbraucherinformationen mehrere Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung:
- Wechsel in einen günstigeren gleichartigen Tarif: Jederzeit möglich, meist mit niedrigeren Beiträgen, oft aber auch geringeren Leistungen.
- Höhere Selbstbehaltsstufe: Bei Tarifen mit Selbstbehalt können Sie den Beitrag durch Wechsel in eine höhere Selbstbehaltsstufe senken – die Leistungsinhalte ändern sich dadurch nicht.
- Reduzierung einer Tagegeldversicherung: Auch das führt zu einer Beitragssenkung.
- Basistarif: Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel in den brancheneinheitlichen Basistarif möglich (§ 20 der AVB).
Quelle: HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung, Abschnitt „Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung“.
Praktischer Ablauf und Beratung
Die HanseMerkur nimmt den Antrag auf Umwandlung abweichend von den Musterbedingungen unverzüglich an (Tarifbedingung zu § 1 Abs. 6). Einen Risikozuschlag und eine Wartezeit können Sie außerdem dadurch abwenden, dass Sie stattdessen die Vereinbarung eines entsprechenden Leistungsausschlusses verlangen, soweit das versicherungstechnisch möglich ist.
Lassen Sie sich vor dem Wechsel die Leistungen des alten und des neuen Tarifs gegenüberstellen, damit Sie nicht versehentlich auf wichtigen Schutz verzichten (Stiftung Warentest, Private Krankenversicherung, 3/2025).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Bedingungen Krankenvollversicherung (Verbraucherinformation Vollversicherung); HanseMerkur, offizielle Website (private Krankenversicherung); Stiftung Warentest, Private Krankenversicherung, Finanzen 3/2025