Ja, die HanseMerkur Krankenvollversicherung bietet in bestimmten Tarifen eine Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalerstattung an. In den Tarifen „Pro Fit Plus" und „Best Fit" gibt es laut HanseMerkur eine garantierte jährliche Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen bei leistungsfreiem Verlauf bzw. eine 50%ige Pauschalerstattung. Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Programms haben dabei keinen Einfluss auf die Rückerstattung (Stand: Oktober 2026).
So funktioniert die Beitragsrückerstattung
- Pro Fit Plus: Pauschalerstattung von Anfang an mit 50% sowie garantierte jährliche Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen bei leistungsfreiem Verlauf.
- Best Fit: 50%ige Pauschalerstattung bzw. garantierte jährliche Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen bei leistungsfreiem Verlauf.
- Grundprinzip: Wer in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält einen Teil der Beiträge zurück.
Quelle: Offizielle Website HanseMerkur.
Was zählt nicht gegen die Rückerstattung?
Laut HanseMerkur haben Vorsorgeuntersuchungen (im Rahmen des Programms) keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalerstattung. Sie können also Vorsorgetermine wahrnehmen, ohne Ihren Anspruch auf Rückerstattung zu verlieren.
Pauschalerstattung bei Tarifen AZP und KVP
Die Bedingungen weisen darauf hin, dass die Tarife AZP und KVP eine Pauschalerstattung für nicht in Anspruch genommene Gesundheitsleistungen beinhalten. Nehmen Sie ambulante bzw. zahnärztliche Leistungen in Anspruch, empfiehlt HanseMerkur, vor dem Einreichen der Rechnungen zu prüfen, ob die Pauschalerstattung günstiger ist – und die Rechnungen gegebenenfalls zunächst zu sammeln.
Quelle: HanseMerkur, Bedingungen Krankenvollversicherung, April 2026.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (private Krankenversicherung / FAQ Beitragsrückerstattung); HanseMerkur, Bedingungen Krankenvollversicherung, April 2026