Ein Wechsel aus der privaten Krankenvollversicherung der HanseMerkur zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich – und auch dann nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Angestellte müssten dafür wieder versicherungspflichtig werden (z. B. indem das Jahresbruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, 2025 bei 73.800 Euro), Selbstständige müssten sich anstellen lassen. In fortgeschrittenem Alter ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen (Quelle: Stiftung Warentest 3/2025; HanseMerkur Verbraucherinformation Vollversicherung).
Voraussetzungen für die Rückkehr in die GKV
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse hängt vor allem vom Alter und von der Berufssituation ab:
- Nur bis 55 Jahre: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur möglich, solange die versicherte Person das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Stiftung Warentest 3/2025).
- Angestellte: müssten wieder versicherungspflichtig werden, also ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 73.800 Euro (Stand 2025) senken.
- Selbstständige: müssten sich anstellen lassen, um versicherungspflichtig zu werden.
- Im fortgeschrittenen Alter: Laut HanseMerkur-Verbraucherinformation ist seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes zum 01.01.2000 eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für ältere Versicherte in der Regel nicht mehr möglich.
Alternative: Wechsel innerhalb der PKV
Ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich, bleiben Möglichkeiten innerhalb der privaten Krankenversicherung:
- Günstigerer Tarif beim eigenen Anbieter: Sie können jederzeit in andere gleichartige Tarife der HanseMerkur wechseln. Das ist meist mit niedrigeren Beiträgen, oft aber auch geringeren Leistungen verbunden. Die angesparte Alterungsrückstellung bleibt erhalten (HanseMerkur Verbraucherinformation).
- Höhere Selbstbeteiligung: Bei Tarifen mit Selbstbehalt kann der Wechsel in eine höhere Selbstbehaltsstufe den Beitrag senken, ohne die Leistungsinhalte zu ändern.
- Basistarif: Seit 01.01.2009 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in den brancheneinheitlichen Basistarif zu wechseln. Dieser leistet so viel wie die gesetzlichen Kassen; laut Stiftung Warentest kostet er bis zu 942,46 Euro im Monat (Stand 2025).
Was Sie beim Wechsel beachten sollten
Vor einem Schritt zurück in die GKV ist wichtig zu wissen:
- Bei einem Wechsel zu einem neuen privaten Anbieter lässt sich die Alterungsrückstellung nur begrenzt mitnehmen, und es gibt eine neue Gesundheitsprüfung (Stiftung Warentest 3/2025).
- Die Kündigung der HanseMerkur-Krankheitskostenversicherung, die der Erfüllung der Versicherungspflicht dient, wird erst wirksam, wenn Sie nachweisen, dass ein nahtloser Anschlussversicherungsschutz besteht (HanseMerkur Verbraucherinformation).
- Für die konkrete Prüfung Ihres Einzelfalls sollten Sie sich direkt an die HanseMerkur bzw. die gewünschte gesetzliche Kasse wenden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen); Stiftung Warentest, Finanzen 3/2025, Private Krankenversicherung