Die Beiträge der HanseMerkur Krankenvollversicherung können sich durch Beitragsanpassungen (§ 8b AVB) und Altersumstufungen (§ 8a) ändern – Erhöhungen sind in der Vergangenheit üblich gewesen und laut HanseMerkur voraussichtlich auch künftig nötig, Senkungen kommen ebenfalls vor. Zur Beitragsbegrenzung im Alter können Sie u. a. in einen günstigeren gleichartigen Tarif wechseln (Alterungsrückstellung bleibt erhalten), eine höhere Selbstbehaltstufe wählen oder – unter Voraussetzungen – in den Basis- bzw. Standardtarif wechseln. Laut Stiftung Warentest stiegen PKV-Beiträge seit 2005 im Schnitt um 3,1 % pro Jahr (Stand: Oktober 2026).
Warum und wie sich die Beiträge ändern
Die HanseMerkur weist in der Verbraucherinformation ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beiträge ändern können:
- Beitragsanpassung gemäß § 8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (z. B. wegen gestiegener Gesundheitskosten).
- Altersumstufung gemäß § 8a (Beitragsberechnung).
- Mögliche Risikozuschläge, die bei Vertragsschluss wegen Vorerkrankungen vereinbart wurden.
Die HanseMerkur begründet dies mit dem hohen Qualitätsstandard der Versorgung und dem medizinischen Fortschritt: „Beitragserhöhungen (sind) in der Vergangenheit notwendig gewesen und werden voraussichtlich auch in der Zukunft notwendig sein. Aber auch Beitragssenkungen sind im Rahmen einer Beitragsanpassung üblich.“ (Quelle: HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung)
Durchschnittliche Beitragsentwicklung (Marktzahlen)
Laut Stiftung Warentest erhöhten die Gesellschaften die PKV-Beiträge seit 2005 im Schnitt um 3,1 % pro Jahr. Setzt sich das fort, kann der Beitrag bis zum Ende des Arbeitslebens auf etwa das Zweieinhalbfache steigen.
Rechenbeispiel von Stiftung Warentest: Wer als Selbstständiger mit 35 Jahren 600 EUR monatlich zahlt, käme bei 3,1 % jährlich auf rund 1.500 EUR. Diese Zahlen sind Marktwerte, keine konkreten HanseMerkur-Tarifbeiträge. (Quelle: Stiftung Warentest Finanzen 3/2025)
So können Sie den Beitrag im Alter senken
Die HanseMerkur nennt in der Verbraucherinformation mehrere Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung:
- Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Wechsel in einen günstigeren gleichartigen Tarif – „in der Regel mit niedrigeren Beiträgen, oft aber auch geringeren Leistungen verbunden“. Die angesparte Alterungsrückstellung bleibt erhalten.
- Höhere Selbstbehaltstufe: Bei Tarifen mit Selbstbehalt senkt der Wechsel in eine höhere Selbstbehaltstufe den Beitrag, „die Leistungsinhalte ändern sich dadurch nicht“.
- Reduzierung einer Tagegeldversicherung: führt ebenfalls zu einer Beitragssenkung (z. B. Wegfall des Krankentagegelds bei Renteneintritt).
- Wechsel in den Basistarif (seit 01.01.2009 unter bestimmten Voraussetzungen möglich) bzw. in den Standardtarif (bei Verträgen vor 2009) – geregelt in § 19/§ 20 der AVB.
Zusätzlich kann laut Stiftung Warentest ein Beitragsentlastungstarif helfen, die Beiträge im Alter abzufedern; auch die bei Renteneintritt verfügbaren Altersrückstellungen und der Wegfall des Krankentagegeldtarifs wirken entlastend. (Quellen: HanseMerkur, Verbraucherinformation Vollversicherung; Stiftung Warentest Finanzen 3/2025)
Was Sie zur Alterungsrückstellung wissen sollten
Die PKV kalkuliert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Ein Teil der Beiträge wird als Alterungsrückstellung angelegt, um die altersbedingt höhere Inanspruchnahme von Leistungen abzufedern. Dabei wird unterstellt, dass die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens steigen.
Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer lässt sich die Alterungsrückstellung nur begrenzt mitnehmen, und es gibt eine neue Gesundheitsprüfung. Beim Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur bleibt sie dagegen vollständig erhalten. (Quellen: BaFin-Informationsblatt in der HanseMerkur-Verbraucherinformation; Stiftung Warentest Finanzen 3/2025)
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Verbraucherinformation Krankenvollversicherung (Vollversicherung, April 2026); HanseMerkur, offizielle Website (private Krankenversicherung); Stiftung Warentest Finanzen, Private Krankenversicherung, 3/2025