Nein. Versicherbar sind laut den Bedingungen nur Fahrräder, die innerhalb der letzten sechs Monate (Produkt FRESH) bzw. im CLASSIC-Produkt bis zu 42 Monate nach Neukauf bei einem offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind gebraucht erworbene Fahrräder, von Privatpersonen gekaufte Räder sowie Räder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler gekauft wurden. Ebenfalls nicht versicherbar sind zahlungspflichtige Fahrräder – worunter typischerweise finanzierte oder geleaste Räder fallen (Stand: Oktober 2026).
Was ist nicht versicherbar?
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Fahrrad-Versicherung (§ 3) schließen unter anderem aus:
- gebraucht erworbene Fahrräder
- Fahrräder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden
- von Privatpersonen erworbene Fahrräder (z. B. Kauf über Kleinanzeigen)
- Fahrräder, deren Kauf bei Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt
- zahlungspflichtige Fahrräder
- gewerblich genutzte Fahrräder
- Räder mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR
- Carbonräder, vollverkleidete Fahrräder, Velomobile und Dirtbikes
- Eigenbauten/Umbauten (umgebaute Teile im Gesamtwert über 20 % des Kaufpreises)
Was gilt bei Leasingrädern?
Zu Leasing-/Dienstradmodellen enthalten die vorliegenden Bedingungen keine ausdrückliche Regelung. Allerdings sind laut § 3 nur Fahrräder versicherbar, die als Eigentum im Neuzustand beim offiziellen Fachhändler erworben wurden, und zahlungspflichtige Fahrräder sind ausgeschlossen. Zudem besteht Versicherungsschutz nur für die Person, die Eigentümer des Fahrrads ist (§ 2). Da bei Leasing das Rad in der Regel nicht im Eigentum des Nutzers steht und fortlaufend Zahlungen anfallen, ist ein Leasingrad nach diesen Bedingungen typischerweise nicht versicherbar. Verbindlich klären lässt sich das nur direkt mit dem Versicherer bzw. dem Leasinganbieter.
Welche Neuheitsfristen gelten (FRESH und CLASSIC)?
HanseMerkur bietet zwei Produktvarianten nach Fahrradalter an:
- FRESH: nur für neue Fahrräder, bis 6 Monate nach Neukauf zum Zeitpunkt des Abschlusses – im Schadenfall Erstattung des Neuwerts.
- CLASSIC: für Fahrräder ab 6 bis 42 Monate (ca. 3,5 Jahre) nach Neukauf – im Schadenfall Erstattung des Zeitwerts der vereinbarten Versicherungssumme.
In beiden Fällen muss das Rad ursprünglich neu beim offiziellen Fachhändler gekauft worden sein; ein Gebrauchtkauf ist nicht abgedeckt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung, hmrv.de); HanseMerkur Bedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020); HanseMerkur Bedingungen E-Bike-Versicherung (VB-HM-EBike-R2020)