Bei einem Fahrraddiebstahl benötigen Sie den Original-Kaufbeleg des gestohlenen Rads (mit Kaufdatum, Modell, Hersteller und Rahmennummer), eine Kopie der Polizeianzeige inklusive Auflistung aller betroffenen Gegenstände, den Kaufbeleg für das verwendete Schloss sowie den Kaufbeleg für das nach dem Schaden neu gekaufte Fahrrad. Außerdem müssen Sie den Diebstahl unverzüglich bei der BD24 anzeigen (Vertrag und Schadenabwicklung laufen über die BD24 Berlin Direkt). Wurde das Rad nachträglich codiert, ist zusätzlich der Codierungsbeleg mit Identifikationsnummer einzureichen.
Diese Unterlagen müssen Sie im Diebstahlfall einreichen
Laut den Versicherungsbedingungen sind im Schadenfall folgende Informationen und Unterlagen einzureichen:
- Original-Kaufbeleg des gestohlenen Fahrrads – darauf müssen mindestens Kaufdatum, Modell, Hersteller und Rahmennummer aufgeführt sein.
- Kopie der Polizeianzeige inklusive einer Auflistung aller vom Schadenfall betroffenen Gegenstände.
- Kaufbelege für das vom Schaden betroffene Zubehör und Gepäck.
- Kaufbeleg über den Kauf des Schlosses (zum Nachweis der Sicherungspflicht).
- Kaufbeleg für das nach dem Schadenfall neu erworbene Fahrrad, das bei einem offiziellen Fachhändler gekauft wurde.
Codierung: zusätzlicher Nachweis nötig
Wurde das versicherte Fahrrad nachträglich codiert, ist zusätzlich der Codierungsbeleg inklusive Identifikationsnummer einzureichen (Bedingungen, Besondere Obliegenheiten Diebstahlschutz).
Hat das Fahrrad bei Abschluss keine Rahmennummer, muss es laut Bedingungen innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss bei Polizei, Fachhändler oder dem ADFC codiert werden; der Codierungsbeleg ist der BD24 unverzüglich nachzureichen.
Weitere Pflichten im Schadenfall
- Den Schaden unverzüglich der BD24 anzeigen (allgemeine Obliegenheit).
- Bei Diebstahl durch Dritte den Vorfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen und sich dies unter Einreichung einer Liste aller betroffenen Gegenstände bestätigen lassen.
- Wird das entwendete Rad nach einer Schadenzahlung wieder aufgefunden, muss dies der BD24 unverzüglich gemeldet werden; die Leistung ist dann zurückzuzahlen oder das Rad der BD24 zu überlassen.
Wichtig zur Schlosssicherung
Für die Entschädigung muss das Rad ordnungsgemäß gesichert gewesen sein. Beim Abstellen ist es mit einem Schloss (Mindestpreis 29 EUR, bei Fahrradwert über 1.000 EUR mindestens 49 EUR, alternativ ADFC-/VdS-zertifiziert) an einen festen Gegenstand anzuschließen; das Schloss darf bei Vertragsabschluss nicht älter als zwei Jahre sein. Deshalb ist der Schloss-Kaufbeleg Teil der einzureichenden Nachweise.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur/BD24, Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung)