Die Bedingungen der Fahrradversicherung (Berlin Direkt/BD24, angeboten mit HanseMerkur) sehen kein ausdrücklich geregeltes Sonderkündigungsrecht nach einem gewöhnlichen Schadenfall vor. Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben jedoch ausdrücklich unberührt (§ 5 AVB). Wichtig: Bei Diebstahl oder Totalschaden des Rades endet der Vertrag ohnehin automatisch mit dem nachweislichen Eintritt des versicherten Ereignisses – eine Kündigung ist dann nicht mehr nötig.
Was die Bedingungen zur Kündigung regeln
- Automatisches Vertragsende bei Totalverlust: Im Zuge eines Diebstahls oder Totalschadens des versicherten Fahrrads endet der Versicherungsvertrag mit dem nachweislichen Eintritt des versicherten Ereignisses (§ 5 Punkt 5 AVB).
- Außerordentliches Kündigungsrecht: Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben von den vereinbarten Regelungen unberührt (§ 5 Punkt 6 AVB).
- Ordentliche Kündigung: Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor der Verlängerung in Textform oder schriftlich gekündigt wird (§ 5 Punkt 2 und 3 AVB).
Ein eigener, ausdrücklich formulierter Paragraf zur „Kündigung nach dem Versicherungsfall“ findet sich in den vorliegenden Bedingungen nicht. Ob im Einzelfall ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht greift, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Wenn das Rad gestohlen ist oder einen Totalschaden hat
In diesen Fällen müssen Sie in der Regel nicht kündigen: Der Vertrag endet nach den Bedingungen automatisch mit dem nachweislichen Schadeneintritt (§ 5 Punkt 5 AVB). Ebenso endet der Vertrag, wenn das Fahrrad während der Laufzeit veräußert wird – dann zum Tag der Veräußerung (§ 5 Punkt 4 AVB).
So kündigen Sie korrekt
- Form: Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen wahlweise der Text- oder Schriftform (§ 14 AVB).
- Frist zur regulären Beendigung: spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres (§ 5 Punkt 3 AVB).
- Ansprechpartner: Vertrag und Schadenabwicklung laufen über die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG (angeboten gemeinsam mit HanseMerkur).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur Fahrradversicherung, offizielle Website (hansemerkur.de / hmrv.de); Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020, Berlin Direkt/BD24)