Melden Sie den Schaden unverzüglich bei der BD24, die Vertrag und Schadenabwicklung der HanseMerkur Fahrradversicherung übernimmt. Bei Diebstahl, Raub oder einer Straftat/einem Unfall mit Dritten müssen Sie außerdem sofort eine Polizeianzeige erstatten und sich eine Kopie inklusive Liste aller betroffenen Gegenstände bestätigen lassen. Reichen Sie anschließend die geforderten Unterlagen (Originalkaufbeleg, Polizeianzeige, Belege für Zubehör/Schloss sowie Reparatur- bzw. Neukaufbeleg) ein. Schutzbrief-Fälle (Panne/Unfall) melden Sie direkt über die 24-Stunden-Hotline (030 / 346 465 465, ROLAND Assistance).
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Schaden sofort melden: Die versicherte Person ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer (BD24) unverzüglich anzuzeigen (Abschnitt A § 10).
- Bei Straftat/Unfall mit Dritten: Diebstahl, Raub oder einen Unfall mit einem Dritten müssen Sie unverzüglich bei der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzeigen – mit einer Liste aller betroffenen Gegenstände – und sich dies bestätigen lassen (§ 10 Abs. 2).
- Panne oder Unfall unterwegs (Schutzbrief): Rufen Sie die rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale an (Tel. 030 / 346 465 465, Dienstleister ROLAND Assistance) und stimmen Sie mit dem Versicherer ab, welche Leistungen erbracht werden (Abschnitt B III § 6).
- Unterlagen einreichen: Legen Sie die je nach Schadenart geforderten Nachweise vor (siehe unten).
Welche Unterlagen bei Diebstahl nötig sind
Im Diebstahlfall sind laut Bedingungen (Abschnitt B I § 6) folgende Unterlagen einzureichen:
- Original-Kaufbeleg des gestohlenen Rades mit Kaufdatum, Modell, Hersteller und Rahmennummer (bei nachträglicher Codierung zusätzlich der Codierungsbeleg mit Identifikationsnummer)
- Kopie der Polizeianzeige inkl. Auflistung aller betroffenen Gegenstände
- Kaufbelege für betroffenes Zubehör und Gepäck
- Kaufbeleg über das Schloss
- Kaufbeleg für das nach dem Schadenfall bei einem offiziellen Fachhändler neu erworbene Fahrrad/E-Bike
Wird das entwendete Rad nach einer Schadenzahlung wieder aufgefunden, müssen Sie das unverzüglich melden und entweder die Leistung zurückzahlen oder das Rad überlassen.
Welche Unterlagen bei Beschädigung nötig sind
Beim Beschädigungs-/Reparaturschutz (Abschnitt B II § 5) sind einzureichen:
- Kaufbeleg für ein nach dem Schadenfall bei einem offiziellen Fachhändler neu erworbenes Rad
- Reparaturkostenrechnung mit einzelnen Reparaturmaßnahmen und Angaben zum Rad (Rahmen- bzw. Codierungsnummer, Hersteller, Modell)
- Kopie der Polizeianzeige, wenn der Schaden durch eine Straftat eines Dritten oder einen Unfall mit einem Dritten verursacht wurde
Auszahlung der Entschädigung
Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung laut Abschnitt A § 11 binnen 14 Tagen auf das Konto des Versicherungsnehmers.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung); Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (BD24, VB-HM-Bike-R2020); Allgemeine Versicherungsbedingungen E-Bike-Versicherung (BD24, VB-HM-EBike-R2020)