Die HanseMerkur Fahrradversicherung (abgewickelt über die BD24 Berlin Direkt) läuft zunächst ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform oder schriftlich gekündigt wird. Zusätzlich endet der Vertrag automatisch bei Diebstahl oder Totalschaden des versicherten Fahrrads sowie bei Verkauf.
Laufzeit und automatische Verlängerung
- Erstlaufzeit: ein Jahr (§ 5 Abs. 2 der Bedingungen).
- Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird (§ 5 Abs. 3).
- Zahlungsweise: Die Prämie gilt jeweils für ein Versicherungsjahr und ist zu Beginn des Jahres fällig.
Kündigungsfrist
Zur ordentlichen Kündigung muss der Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden – durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer, jeweils in Textform oder schriftlich (§ 5 Abs. 3). Das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht (z. B. im Schadenfall) bleibt davon unberührt (§ 5 Abs. 6).
Automatisches Vertragsende
Der Versicherungsvertrag endet ohne Kündigung in folgenden Fällen:
- Veräußerung: Wird das Fahrrad während der Laufzeit verkauft, endet der Vertrag zum Tag der Veräußerung (§ 5 Abs. 4).
- Diebstahl oder Totalschaden: Der Vertrag endet mit dem nachweislichen Eintritt des versicherten Ereignisses (§ 5 Abs. 5).
Kündigung bei Beitragserhöhung
Passt der Versicherer den Tarif an und erhöht die Prämie, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Erhöhung kündigen – frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Alternativ kann die Umstellung auf den Neugeschäftstarif verlangt werden (§ 16 Abs. 4).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur / BD24, Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung)