Ja. Bei einem Fahrraddiebstahl verlangt die HanseMerkur Fahrradversicherung (Vertrag über BD24 Berlin Direkt) eine Polizeianzeige. Laut Bedingungen ist der Diebstahl unverzüglich bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen – zusammen mit einer Liste aller betroffenen Gegenstände. Im Schadenfall müssen Sie eine Kopie dieser Polizeianzeige inklusive der Auflistung einreichen (Stand: Oktober 2026).
Was Sie im Schadenfall einreichen müssen
Neben der Polizeianzeige verlangen die Bedingungen weitere Unterlagen:
- Kopie der Polizeianzeige inklusive Auflistung aller vom Schaden betroffenen Gegenstände
- Original-Kaufbeleg des gestohlenen Fahrrads (mit Kaufdatum, Modell, Hersteller und Rahmennummer)
- bei nachträglicher Codierung zusätzlich der Codierungsbeleg mit Identifikationsnummer
- Kaufbelege für betroffenes Zubehör und Gepäck
- Kaufbeleg des Schlosses
- Kaufbeleg für das nach dem Schaden beim Fachhändler neu erworbene Fahrrad
Wichtige Pflichten rund um die Anzeige
Die Bedingungen schreiben vor, dass der Schaden der BD24 unverzüglich anzuzeigen ist. Bei einer strafbaren Handlung eines Dritten – also auch Diebstahl – muss dies außerdem unverzüglich bei der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle gemeldet und bestätigt werden.
Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein; bei grob fahrlässiger Verletzung wird die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt.
Was gilt bei Wiederauffinden des Fahrrads?
Wird das entwendete Fahrrad nach einer bereits geleisteten Schadenzahlung wieder aufgefunden, müssen Sie dies der BD24 unverzüglich melden. In diesem Fall müssen Sie entweder die Leistung zurückzahlen oder das Fahrrad dem Versicherer überlassen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur / BD24 Berlin Direkt, Bedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020); HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung)