Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung laut den Versicherungsbedingungen binnen 14 Tagen auf das Konto des Versicherungsnehmers. Voraussetzung ist, dass der Schaden vollständig geprüft und die erforderlichen Unterlagen (z. B. Kaufbelege, Polizeianzeige) eingereicht wurden. Die 14-Tage-Frist beginnt also erst, wenn der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach geklärt ist.
Was Voraussetzung für die Auszahlung ist
Die 14-Tage-Frist läuft erst, nachdem die Leistungspflicht geklärt ist. Dafür müssen Sie als versicherte Person mitwirken:
- Schaden unverzüglich melden – der BD24 (Vertrags- und Schadenpartner der HanseMerkur Fahrradversicherung).
- Unterlagen einreichen, z. B. den Original-Kaufbeleg des Fahrrads (mit Kaufdatum, Modell, Hersteller, Rahmennummer), bei Diebstahl eine Kopie der Polizeianzeige sowie den Kaufbeleg des Schlosses.
- Auskünfte wahrheitsgemäß erteilen und jede zumutbare Prüfung der Leistungspflicht gestatten.
Erst wenn der Versicherer Grund und Höhe des Anspruchs feststellen kann, beginnt die 14-tägige Auszahlungsfrist.
Auszahlung bei Zahlungen in Fremdwährung
In fremder Währung aufgewandte Kosten werden in Euro erstattet – und zwar zum Wechselkurs des Tages, an dem die Kosten nachweislich gezahlt wurden. Lässt sich der Zahlungszeitpunkt nicht nachweisen, gilt laut Bedingungen der Wechselkurs des Posteingangsdatums.
Gut zu wissen
- Der Versicherungsschutz besteht subsidiär: Besteht für dieselbe Gefahr anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über die Hausratversicherung), gehen andere Leistungspflichten vor.
- Bei E-Bike-Diebstahl oder Totalschaden im ersten Versicherungsjahr besteht laut Produktdarstellung eine Neukaufpflicht (Ersatzbeschaffung gleicher Art und Güte); entsprechende Nachweise können die Prüfung beeinflussen.
- Ansprüche aus dem Vertrag verjähren innerhalb von drei Jahren.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur Fahrradversicherung, offizielle Website (hansemerkur.de / hmrv.de); Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020, BD24)