Eine generelle Wartezeit für den Versicherungsschutz gibt es nicht: Diebstahl- und Beschädigungsschutz greifen grundsätzlich ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, sobald die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wurde. Eine Ausnahme bilden Verschleißschäden – hier gilt laut Bedingungen eine Wartezeit von sechs Monaten nach Vertragsabschluss. Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für diese Teile eine erneute Wartezeit von sechs Monaten.
Wartezeit nur bei Verschleißschäden
Nach den Versicherungsbedingungen (Beschädigungsschutz) gelten für Verschleißschäden besondere Wartezeiten:
- Der Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Versicherung.
- Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für die ausgetauschten Teile eine erneute Wartezeit von sechs Monaten. Sie beginnt am Folgetag des auf der Werkstattrechnung genannten Austauschdatums.
Normaler Versicherungsbeginn ohne Wartezeit
Für die übrigen versicherten Ereignisse (z. B. Diebstahl, Unfall, Vandalismus, Sturzschäden) ist keine Wartezeit vorgesehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Police genannten Versicherungsbeginn, vorausgesetzt die erste Prämie wurde rechtzeitig gezahlt (Abschnitt A § 6 der Bedingungen).
Der Vertrag beginnt frühestens mit Zugang der Versicherungspolice beim Versicherungsnehmer; die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend.
Zu beachten
- Verschleißschäden können außerdem einmal pro Komponente über die gesamte Vertragslaufzeit geltend gemacht werden; bei Fahrrädern mit einem Alter von mehr als drei Jahren besteht kein Verschleißschutz.
- Verschleißschutz ist Teil des Beschädigungs-/Reparaturschutzes – dieser ist laut HanseMerkur im Basis-Tarif nicht, sondern in Komfort, Rundum und Premium enthalten.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung); Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020); Allgemeine Versicherungsbedingungen E-Bike-Versicherung (VB-HM-EBike-R2020)