Wird das Fahrrad abgestellt und nicht gefahren, muss es mit einem Schloss (Mindestkaufpreis 29 EUR) an einen festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlossen werden. Bei einem Kaufpreis bzw. Versicherungswert über 1.000 EUR muss das Schloss mindestens 49 EUR gekostet haben. Alternativ genügt ein nach ADFC oder VdS zertifiziertes Schloss. Bei Abschluss der Versicherung darf das Schloss nicht älter als zwei Jahre sein (HanseMerkur/BD24, Bedingungen Fahrrad-Versicherung, Besondere Bedingungen Diebstahlschutz § 6).
Sicherungspflichten im Detail
Die Schlosspflicht gilt immer dann, wenn das versicherte Fahrrad nicht zur Fortbewegung genutzt und abgestellt wird. Dann sind laut Bedingungen folgende Punkte zu beachten:
- Mindestwert des Schlosses: 29 EUR; bei Kaufpreis/Versicherungswert über 1.000 EUR mindestens 49 EUR.
- Anschließen: Das Fahrrad muss an einen ortsgebundenen und unbeweglichen Gegenstand angeschlossen werden.
- Alternative: Zertifizierung des Schlosses nach ADFC oder VdS genügt ebenfalls.
- Alter des Schlosses: Bei Abschluss der Versicherung darf das Schloss nicht älter als zwei Jahre sein.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Eigener abgeschlossener Raum: Ist das Fahrrad in einem ausschließlich selbst genutzten abgeschlossenen Raum, Gebäude oder Schuppen untergebracht, entfallen die Schloss-Obliegenheiten.
- Gemeinschaftsräume: In gemeinschaftlich genutzten, abschließbaren Räumen bleibt die Schlosspflicht bestehen.
- Im Kfz: Befindet sich das Fahrrad in einem Kfz, ist dieses jederzeit fest ver- bzw. abgeschlossen zu halten.
- Fahrradträger: Der Fahrradträger muss mit einem Verschluss gesichert werden, zusätzlich muss das Fahrrad mit einem separaten Schloss fest mit dem Träger verbunden werden.
Nachweis im Schadenfall
Im Diebstahlfall ist unter anderem der Kaufbeleg über den Kauf des Schlosses einzureichen. Werden die Sicherungspflichten verletzt, kann die Entschädigung gekürzt werden oder entfallen: Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung; bei grob fahrlässiger Verletzung wird sie entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt (HanseMerkur/BD24, Allgemeine Bedingungen § 10).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur/BD24, Bedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020); HanseMerkur Fahrradversicherung, offizielle Website (hansemerkur.de)