Die HanseMerkur Fahrradversicherung (abgewickelt über BD24 Berlin Direkt) zahlt unter anderem nicht bei Vorsatz, bei Teilnahme an Radsportveranstaltungen und Trainingsfahrten, bei Downhill-Fahrten, bei Verlieren/Stehen- oder Liegenlassen sowie bei Nutzung durch nicht berechtigte Personen (Stand Oktober 2026). Beim E-Bike sind zusätzlich Akkuschäden durch unsachgemäße Aufladung ausgeschlossen. Außerdem gelten Einschränkungen z. B. bei Alkohol-/Drogeneinfluss, Krieg, Kernenergie und bei Schäden, für die ein Dritter haftet; die Schutzbrief-/Pannenhilfe gilt nur in Europa.
Allgemeine Ausschlüsse (für alle versicherten Ereignisse)
Laut Bedingungen (Abschnitt A § 9) leistet der Versicherer unter anderem nicht für Schäden:
- die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder deren Eintritt bei Vertragsabschluss feststand;
- durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe von hoher Hand;
- bei Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen inkl. Trainings-/Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit;
- in Verbindung mit Rückrufaktionen des Herstellers sowie Serienschäden;
- im Zuge einer Downhill-Fahrt;
- durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen;
- durch nicht berechtigte Nutzer;
- im Zusammenhang mit Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmittel;
- für die ein Dritter vertraglich einstehen muss (z. B. Fremdgewahrsam einer Werkstatt) oder die während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen entstehen.
Zusätzliche Ausschlüsse beim E-Bike
In den E-Bike-Bedingungen ist zusätzlich ausgeschlossen:
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung.
Beim Beschädigungsschutz gelten weitere besondere Ausschlüsse: keine Leistung für Schäden, die die Funktion nicht beeinträchtigen, für Schäden durch Rost oder Oxidation sowie für Verschleißschäden bei Fahrrädern/E-Bikes mit einem Alter von mehr als drei Jahren.
Nicht versicherbare Fahrräder/E-Bikes
Vom Versicherungsschutz von vornherein ausgeschlossen bzw. nicht versicherbar sind unter anderem (§ 3 der Bedingungen):
- gebraucht oder von Privatpersonen erworbene Räder;
- Räder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler gekauft wurden;
- Räder, deren Kauf bei Abschluss mehr als sechs Monate zurückliegt;
- Carbonräder, vollverkleidete Räder, Velomobile und Dirtbikes;
- Eigenbauten und Umbauten (umgebaute Teile über 20 % des Kaufpreises);
- gewerblich genutzte Räder;
- Räder mit einem Anschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
- zulassungs- und versicherungspflichtige Räder.
Räumliche Einschränkung der Schutzbrief-Leistungen
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich weltweit. Die Pannen- und Unfallhilfe (Schutzbrief) gilt jedoch nur innerhalb des geografischen Europas, der Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Zudem werden Schutzbrief-Leistungen „ab 10 km vom Wohnsitz“ nur erbracht, wenn der Schadenort mindestens 10 km vom ständigen Wohnsitz entfernt liegt.
Leistungsfreiheit bei Pflichtverletzungen
Der Versicherer kann leistungsfrei werden oder die Leistung kürzen, wenn:
- die versicherte Person nach dem Schaden arglistig täuscht oder vorsätzlich unwahre Angaben macht;
- Obliegenheiten vorsätzlich (volle Leistungsfreiheit) oder grob fahrlässig (anteilige Kürzung) verletzt werden – etwa fehlende Fahrradsicherung mit einem zugelassenen Schloss.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, offizielle Website (hansemerkur.de/fahrradversicherung); Allgemeine Versicherungsbedingungen Fahrrad-Versicherung (VB-HM-Bike-R2020, BD24 Berlin Direkt); Allgemeine Versicherungsbedingungen E-Bike-Versicherung (VB-HM-EBike-R2020, BD24 Berlin Direkt)