Zur Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse liegen in den vorliegenden Quellen keine unabhängigen Kundenerfahrungen oder Testurteile vor – Stiftung Warentest bewertet dort nur die Privathaftpflicht (dort erhielt z. B. „Die Haftpflichtkasse Einfach Komplett" das Urteil SEHR GUT mit der Note 0,7; Stand 01.10.2025). Belegbar sind jedoch die Bedingungen und das Angebot: Die Haftpflichtkasse bietet die Betriebshaftpflicht branchenspezifisch an (u. a. Handel, Büro, Baunebengewerbe, Hausverwalter, Gesundheitsfachberufe und Veranstaltungen). Für die Betriebshaftpflicht selbst gibt es in den Quellen kein eigenständiges Qualitätsurteil – maßgeblich sind die jeweiligen branchenspezifischen Produktseiten und Versicherungsbedingungen.
Was sich aus den Quellen belegen lässt
Konkrete, unabhängig geprüfte Erfahrungswerte oder Kundenbewertungen zur Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind in den vorliegenden Quellen nicht enthalten. Belegbar sind folgende Fakten:
- Branchenspezifisches Angebot: Die Betriebshaftpflicht wird für verschiedene Betriebsarten angeboten, u. a. Handelsbetriebe, Bürobetriebe, Gesundheitsfachberufe/Heilnebenberufe, Hausverwalter, Baunebengewerbe und Veranstaltungen (Quelle: offizielle Website der Haftpflichtkasse).
- Online-Abschluss: Angebots- und Abschlussstrecken sind über das Extranet des Versicherers verfügbar (z. B. für Heilnebenberufe).
- Vertragslaufzeit: Der Vertrag verlängert sich jährlich, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird (Quelle: Bedingungen Baunebengewerbe).
Testurteil – nur zur Privathaftpflicht belegt
Ein unabhängiges Testurteil liegt nur für die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse vor, nicht für die Betriebshaftpflicht. Im Test der Stiftung Warentest (Stand 01.10.2025) erhielten z. B.:
- Die Haftpflichtkasse Einfach Komplett (70 Mio. €): SEHR GUT (0,7), Jahresbeitrag 108 €
- Die Haftpflichtkasse Einfach Besser (50 Mio. €): SEHR GUT (1,0), Jahresbeitrag 89 €
- Die Haftpflichtkasse Einfach Gut (25 Mio. €): GUT (1,7), Jahresbeitrag 70 €
Diese Noten beziehen sich ausschließlich auf die Privathaftpflicht und sagen nichts über die Qualität der Betriebshaftpflicht aus.
Beispiel für Leistungsinhalte (Bedingungen Baunebengewerbe)
Welche Leistungen abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif und der Branche ab. In den Bedingungen für das Baunebengewerbe sind z. B. enthalten:
- Mitversicherung betriebs- und branchenüblicher Nebenrisiken (u. a. Haus- und Grundbesitz, Veranstaltungen, Reklameeinrichtungen)
- Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser bis 3.000.000 € (im Rahmen der Sachschadensumme)
- Schlüsselverlust bis 100.000 € je Schadenereignis (Selbstbehalt 10 %, min. 250 €, max. 500 €)
- Gewässerschaden-Haftpflicht 3.000.000 € pauschal, 2-fach jahresmaximiert
- Nachhaftung bei Betriebseinstellung bis zu fünf Jahre
Für andere Branchen gelten eigene Bedingungen und Summen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Stiftung Warentest, Privathaftpflichtversicherungen, Stand 01.10.2025; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Betriebshaftpflicht Geschäftskunden); Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe, Stand 01/2024