Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt die gesetzliche Haftpflicht aus dem versicherten Betrieb ab – also vor allem Personen- und Sachschäden (einschließlich Folgeschäden), die Dritten im Zuge der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Eine „Berufshaftpflicht" (Vermögensschaden-Haftpflicht für beratende/prüfende Berufe) ist davon abzugrenzen: Sie zielt auf reine Vermögensschäden aus Beratung, Planung oder Gutachten ab. In den vorliegenden Betriebshaftpflicht-Bedingungen der Haftpflichtkasse sind solche planenden, beratenden oder gutachterlichen Tätigkeiten bei Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen (Stand Oktober 2026). Welche Variante für Sie passt, hängt von Ihrer Branche und dem konkreten Haftungsrisiko ab.
Was die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse abdeckt
Versichert ist nach den Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus den im Versicherungsschein beschriebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden,
- Vermögensschäden nur nach Maßgabe der besonderen Vereinbarungen im Vertrag (eingeschränkt).
Zusätzlich mitversichert sind zahlreiche betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken (z. B. Haus- und Grundbesitz für den versicherten Betrieb, Veranstaltungen, Reklameeinrichtungen).
Wo die Grenze zur Berufshaftpflicht (Vermögensschäden) liegt
Die klassische „Berufshaftpflicht" vieler beratender Berufe ist im Kern eine Vermögensschaden-Haftpflicht. Genau hier setzen die Betriebshaftpflicht-Bedingungen der Haftpflichtkasse Grenzen:
- Bei der Vermögensschadenversicherung sind unter anderem planende, beratende, bau- oder montageleitende, prüfende oder gutachterliche Tätigkeiten ausgeschlossen (Vertragsteil A, Ziff. 7.11.5 c).
- Ebenfalls ausgeschlossen sind z. B. Schäden aus Datenverarbeitung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung sowie Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht.
Für solche typischen Beratungs-/Prüfrisiken ist daher in der Regel eine eigenständige Berufs-/Vermögensschaden-Haftpflicht erforderlich.
Branchenspezifische Betriebshaftpflicht-Tarife
Die Haftpflichtkasse bietet die Betriebshaftpflicht laut offizieller Website zielgruppen- bzw. branchenspezifisch an, u. a. für:
- Handelsbetriebe
- Bürobetriebe
- Gesundheitsfachberufe / Heilnebenberufe
- Hausverwalter
- Baunebengewerbe
- Veranstaltungen
Je nach Branche sind unterschiedliche Leistungsbausteine und Erweiterungen vorgesehen. Für Ihre konkrete Tätigkeit sollten Sie die passende branchenspezifische Produktseite bzw. die jeweiligen Bedingungen prüfen.
Welche Variante brauche ich?
- Überwiegend Personen-/Sachschadenrisiko (z. B. Handwerk, Handel, Veranstaltung): meist Betriebshaftpflicht.
- Überwiegend Vermögensschadenrisiko aus Beratung/Planung/Prüfung: zusätzlich oder stattdessen eine Berufs-/Vermögensschaden-Haftpflicht.
Oft ist eine Kombination sinnvoll, da die Betriebshaftpflicht reine Vermögensschäden aus beratenden/prüfenden Tätigkeiten ausschließt.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe (Stand 01/2024); Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Bereich Geschäftskunden/Betriebshaftpflicht