Für den Wechsel zur Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse kündigen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag fristgerecht und schließen parallel den neuen Vertrag ab. Bei der Haftpflichtkasse verlängert sich der Vertrag jeweils von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird – diese Frist gilt entsprechend meist auch bei Ihrem Altversicherer (Bedingungen Baunebengewerbe, Stand 01/2024). Den neuen Vertrag schließen Sie über die branchenspezifischen Produktseiten bzw. das Extranet der Haftpflichtkasse ab (haftpflichtkasse.de). Achten Sie darauf, dass der neue Schutz nahtlos an das Ende des alten Vertrags anschließt.
Schritt für Schritt wechseln
- Alten Vertrag prüfen: Kündigungsfrist und Ablaufdatum Ihres bisherigen Betriebshaftpflicht-Vertrags feststellen.
- Fristgerecht kündigen: Viele Verträge verlängern sich jährlich automatisch, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei der Haftpflichtkasse gilt ebenfalls: Verlängerung von Jahr zu Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt (Bedingungen Baunebengewerbe, Teil A Ziff. 1.1).
- Neuen Vertrag abschließen: Über die passende branchenspezifische Produktseite der Haftpflichtkasse (z. B. Handelsbetriebe, Bürobetriebe, Baunebengewerbe) bzw. das Extranet.
- Nahtlosen Übergang sicherstellen: Beginn des neuen Vertrags so legen, dass keine Deckungslücke entsteht.
Passende Branchenlösung wählen
Die Haftpflichtkasse bietet die Betriebshaftpflicht branchen- bzw. zielgruppenspezifisch an. Auf der offiziellen Website gibt es eigene Tarifseiten u. a. für:
- Handelsbetriebe
- Bürobetriebe
- Gesundheitsfachberufe / Heilnebenberufe
- Hausverwalter
- Baunebengewerbe
- Veranstaltungen
Online-Angebots- und Abschlussstrecken sind über das Extranet des Versicherers verfügbar (z. B. BHV-Strecke für Heilnebenberufe).
Was Sie beim Wechsel beachten sollten
Vergleichen Sie vor dem Wechsel Versicherungssummen, Sublimits, Selbstbehalte und die konkret eingeschlossenen Leistungsbausteine. Konkrete Deckungssummen und Jahresbeiträge hängen von Branche und Tarif ab und sind nicht pauschal angegeben; maßgeblich sind die jeweilige Produktseite und die Versicherungsbedingungen (AVB). Bei neu entstehenden Risiken greift bei der Haftpflichtkasse zudem eine Vorsorgeversicherung (Bedingungen Baunebengewerbe, Teil A Ziff. 1.6).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Bereich Geschäftskunden/Betriebshaftpflicht; Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe, Stand 01/2024