Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Termin und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird (Quelle: Besondere Bedingungen Betriebshaftpflicht, Teil A Ziff. 1.1, Stand 01/2024). Zu einer Beitragsrückerstattung enthalten die vorliegenden Bedingungen keine Regelung – dazu liegen keine Angaben vor. Geregelt sind hingegen Ratenzuschläge bei unterjähriger Zahlweise (3 % halbjährlich, 5 % vierteljährlich).
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Beginn: Der Vertrag startet zu dem im Versicherungsschein genannten Termin.
- Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr.
- Kündigung: Die Verlängerung entfällt nur, wenn spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Grundlage: Besondere Bedingungen der Haftpflichtkasse, Teil A Ziff. 1.1 (Stand 01.01.2024).
Nachhaftung bei Betriebseinstellung
Endet der Vertrag allein aufgrund der endgültigen und völligen Betriebs-, Produktions- oder Lieferungseinstellung, besteht Versicherungsschutz im Umfang des Vertrages noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung (Teil A Ziff. 1.8 der Bedingungen).
Beitragszahlung und Ratenzuschläge
Der Versicherungsnehmer ist alleiniger Beitragsschuldner. Bei unterjähriger Zahlweise fallen laut Bedingungen (Teil A Ziff. 4.2) folgende Zuschläge an:
- Halbjährliche Zahlweise: 3 % Zuschlag
- Vierteljährliche Zahlweise: 5 % Zuschlag
Eine Beitragsrückerstattung (z. B. bei Schadenfreiheit) ist in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt. Ob und in welcher Form eine Rückerstattung möglich ist, hängt vom konkreten Tarif ab – dazu liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe (Stand 01/2024); Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Bereich Geschäftskunden / Betriebshaftpflicht