Eine pauschale Selbstbeteiligung gibt es bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (Tarif Baunebengewerbe, Stand 01/2024) nicht – der konkrete Selbstbehalt steht im Versicherungsschein und variiert je nach vereinbarter Deckung. Für einzelne erweiterte Leistungsbausteine sind jedoch feste Selbstbehalte in den Bedingungen geregelt, meist 10 % je Schadenereignis mit einem Mindest- und Höchstbetrag (z. B. bei Mietsachschäden 10 %, mind. 250 €, max. 1.500 €). Sind für einen Schaden mehrere Selbstbehalte einschlägig, gilt der höchste.
So funktioniert der Selbstbehalt
- Grundprinzip: Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehalts beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche besteht der Versicherungsschutz unabhängig vom Selbstbehalt.
- Höchster Selbstbehalt zählt: Sind für einen Schaden unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Selbstbehalt.
- Individuelle Vereinbarung: Die generelle Selbstbeteiligung für das Betriebs-Haftpflichtrisiko ergibt sich aus dem Versicherungsschein – dazu liegen in den Musterbedingungen keine festen Beträge vor.
Feste Selbstbehalte einzelner Leistungsbausteine
Für bestimmte Deckungserweiterungen nennen die Bedingungen (Baunebengewerbe, Stand 01.01.2024) konkrete Selbstbehalte je Schadenereignis:
- Abwasserschäden: 10 %, mindestens 250 €, maximal 5.000 €.
- Mietsachschäden (Dienst-/Geschäftsreisen bzw. sonstige Ursachen): 10 %, mindestens 250 €, maximal 1.500 €.
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: 10 %, mindestens 250 €, maximal 500 €.
- Mietsachschäden an auf Baustellen gemieteten Arbeitsmaschinen: 10 %, mindestens 250 €, maximal 500 €.
- Erweiterter Strafrechtsschutz: Selbstbehalt von 10 % je Verfahren.
- Auslandsschäden in USA/US-Territorien/Kanada: 10 %, mindestens 1.000 €, maximal 10.000 €.
Was gilt konkret für meinen Vertrag?
Die hier genannten Werte stammen aus den Besonderen Bedingungen für das Baunebengewerbe. Die Haftpflichtkasse bietet die Betriebshaftpflicht branchenspezifisch an (u. a. Handelsbetriebe, Bürobetriebe, Gesundheitsfachberufe, Hausverwalter, Veranstaltungen). Maßgeblich für Ihren tatsächlichen Selbstbehalt sind immer Ihr Versicherungsschein und die für Ihre Branche gültigen Bedingungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe, Stand 01/2024; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Bereich Geschäftskunden / Betriebshaftpflicht