Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird (Besondere Bedingungen, Teil A, Ziff. 1.1). Reichen Sie Ihre Kündigung also rechtzeitig und fristgerecht vor Vertragsablauf schriftlich ein. Darüber hinaus können im Versicherungsschein und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) weitere Kündigungsrechte (z. B. nach einem Schadenfall) geregelt sein; maßgeblich sind die Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf
- Frist: spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf (Teil A, Ziff. 1.1 der Besonderen Bedingungen).
- Automatische Verlängerung: Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag von Jahr zu Jahr.
- Ablaufdatum prüfen: Den konkreten Vertragsbeginn und -ablauf finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Kündigung bei Betriebseinstellung
Endet der Vertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, besteht laut Bedingungen weiterhin Versicherungsschutz im Umfang des Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung (Nachhaftung, Teil A, Ziff. 1.8).
So gehen Sie vor
- Kündigung schriftlich und unter Angabe der Versicherungsscheinnummer einreichen.
- Kontakt laut Bedingungen: Die Haftpflichtkasse VVaG, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf, Service-Center 06154 / 601-1275, info@haftpflichtkasse.de.
- Falls ein Makler im Vertrag genannt ist, kann dieser Willenserklärungen entgegennehmen (Maklerklausel, Teil A, Ziff. 1.11).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe (Teil A, Ziff. 1.1, 1.8, 1.11); Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de)