Ja – in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (Spezial-Haftpflicht Baunebengewerbe, Stand 01/2024) ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen und Subunternehmer – auch Kraftfuhrunternehmen – mitversichert. Nicht mitversichert ist dagegen die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmer selbst und ihrer Betriebsangehörigen. In den Betrieb eingegliederte, dem Weisungsrecht unterliegende Personen (z. B. freie Mitarbeiter in solcher Stellung) gelten hingegen als mitversicherte Personen.
Was ist genau abgedeckt?
Die Bedingungen unterscheiden klar zwischen zwei Konstellationen:
- Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmer: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die daraus entsteht, dass er fremde Unternehmen oder Subunternehmer (auch Kraftfuhrunternehmen) beauftragt (Teil A, Ziff. 7.2 der Bedingungen).
- Nicht mitversichert: die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmer/Kraftfuhrunternehmen selbst sowie ihrer Betriebsangehörigen. Diese benötigen eigenen Versicherungsschutz.
Freie Mitarbeiter und eingegliederte Personen
Als mitversicherte Personen gelten laut Ziff. 6.1 u. a.:
- alle angestellten Betriebsangehörigen,
- alle sonstigen in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten und seinem Weisungsrecht unterliegenden Personen (Ziff. 6.1.3).
Ein freier Mitarbeiter, der wie ein eingegliederter, weisungsgebundener Mitarbeiter tätig ist, kann damit zu den mitversicherten Personen zählen. Ein selbstständiges Subunternehmen mit eigenem Betrieb fällt dagegen unter Ziff. 7.2 – dessen eigene Haftpflicht ist nicht gedeckt. Die Abgrenzung hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Wichtiger Hinweis zu Branche und Tarif
Die hier genannten Regelungen stammen aus den Besonderen Bedingungen für die Spezial-Haftpflichtversicherung Baunebengewerbe (Stand 01/2024). Die Haftpflichtkasse bietet die Betriebshaftpflicht branchenspezifisch an (u. a. Handels-, Büro-, Bau- und Gesundheitsbetriebe). Für andere Branchen und Tarife können abweichende Regelungen gelten; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und der Versicherungsschein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Bedingungen Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe mit Produkthaftung, Stand 01/2024; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Bereich Geschäftskunden/Betriebshaftpflicht