Ja, in der Spezial-Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (Baunebengewerbe mit Produkthaftung, Stand 01/2024) sind sowohl das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme, Vertragsteil D) als auch das Umweltschadens-Risiko / die Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz, Vertragsteil E) enthalten. Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko beträgt die Versicherungssumme 3.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall (2-fach jahresmaximiert), für das Umweltschadens-Risiko ebenfalls 3.000.000 EUR pauschal (1-fach jahresmaximiert). Der konkrete Deckungsumfang hängt vom jeweiligen branchenspezifischen Tarif und den vereinbarten Angaben im Versicherungsschein ab.
Welche Umweltbausteine sind enthalten?
Die Bedingungen unterscheiden zwei getrennte Vertragsteile für Umweltrisiken:
- Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (Vertragsteil D): deckt die privatrechtliche Inanspruchnahme, also gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit Gewässerschäden.
- Umweltschadens-Risiko / Umweltschadensversicherung (Vertragsteil E): deckt die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz (z. B. behördlich angeordnete Sanierungs- und Vermeidungskosten).
Versicherungssummen für Umweltrisiken
- Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (Teil D): 3.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach jahresmaximiert (Abweichungen laut Versicherungsschein möglich).
- Umweltschadens-Risiko (Teil E): 3.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für versicherte Kosten, 1-fach jahresmaximiert (Abweichungen laut Versicherungsschein möglich).
Quelle: Besondere Bedingungen (BBR) zur Spezial-Haftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe, Abschnitt A Ziff. 2.2 und 2.3.
Wichtige Einschränkungen
Die allgemeinen Ausschlüsse sind zu beachten: Nach Teil A, Ziff. 8.9 der Bedingungen sind Ansprüche aus Besitz und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und/oder Beförderung von gewässerschädlichen Stoffen sowie Abwässeranlagen und das Einwirkungsrisiko ausgeschlossen – hierfür greift ausdrücklich Vertragsteil D. Der genaue Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den Angaben im Versicherungsschein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen (BBR) zur Spezial-Haftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe, Stand 01/2024; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Bereich Geschäftskunden/Betriebshaftpflicht