Ja, in der Spezial-Haftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe der Haftpflichtkasse sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden abweichend von den allgemeinen Ausschlüssen (Ziff. 7.7 AHB) mitversichert: Gedeckt sind Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstehen, einschließlich der daraus folgenden Vermögensfolgeschäden. Die genaue Versicherungssumme und ein möglicher Selbstbehalt richten sich nach dem Versicherungsschein bzw. den Bedingungen. Für andere Branchen (z. B. Handel, Büro, Gesundheitsfachberufe) gelten eigene Tarif- und Bedingungswerke; dort kann der Umfang abweichen.
Was ist versichert?
Nach den Besonderen Bedingungen für das Baunebengewerbe (Teil B, Ziff. 1.9.1) gilt:
- Tätigkeitsschäden: Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1–3 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstehen.
- Vermögensfolgeschäden: Auch alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden sind mitversichert.
Die Deckung umfasst damit genau jene Konstellation, die in der klassischen Betriebshaftpflicht standardmäßig ausgeschlossen ist (Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden nach AHB).
Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln
Die Bedingungen nennen in Ziff. 1.9 zusätzlich den Unterpunkt „Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln". Zu diesem Unterpunkt und zu konkreten Versicherungssummen bzw. Selbstbehalten liegt im vorliegenden Auszug kein vollständiger Wortlaut vor – die maßgeblichen Beträge ergeben sich aus dem Versicherungsschein und dem vollständigen Bedingungswerk.
Hinweis für andere Branchen
Die Haftpflichtkasse bietet ihre Betriebshaftpflicht branchenspezifisch an, u. a. für Handelsbetriebe, Bürobetriebe, Gesundheitsfachberufe, Hausverwalter, Baunebengewerbe und Veranstaltungen. Die oben genannten Regelungen zu Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden stammen konkret aus den Bedingungen für das Baunebengewerbe (Stand 01/2024). Für andere Betriebsarten gelten eigene Tarif- und Bedingungswerke; der genaue Umfang kann dort abweichen und ist auf der jeweiligen Produktseite bzw. in den zugehörigen Bedingungen zu prüfen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Besondere Bedingungen Spezial-Haftpflichtversicherung Baunebengewerbe (Stand 01/2024); Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Betriebshaftpflicht Geschäftskunden