Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet umfangreiche Leistungen im Bereich der Impfungen, die sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut orientieren. Zu den Grundlagen gehören allgemeine Schutzimpfungen, die für die breite Bevölkerung empfohlen werden, wie beispielsweise Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Hepatitis B, Influenza (Grippe), Pneumokokken und Meningokokken. Diese Impfungen sind für die Prävention von Infektionskrankheiten von zentraler Bedeutung und werden vollständig von der GKV übernommen.
Neben den allgemeinen Schutzimpfungen berücksichtigt die GKV auch Schutzimpfungen für bestimmte Personengruppen, die aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer beruflichen Exposition ein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten haben. Dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Grippe für ältere Menschen oder gegen Hepatitis A und B für medizinisches Personal und Menschen mit chronischen Lebererkrankungen.
Hinsichtlich der Nebenwirkungen ist zu sagen, dass Impfungen generell als sicher gelten. Dennoch kann es in seltenen Fällen zu Nebenwirkungen kommen, die meist mild und vorübergehend sind, wie Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle, Fieber oder Unwohlsein. Ernstere Nebenwirkungen sind sehr selten, aber im Falle ihres Auftretens besteht über die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine Absicherung für Impfschäden.
Für Auslandsreisen können unter gewissen Bedingungen Impfkosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Regelung gilt insbesondere für Impfungen, die entweder als Einreisevoraussetzung für bestimmte Staaten gelten oder aufgrund eines gesteigerten Ansteckungsrisikos in spezifischen Gebieten angeraten sind, darunter Impfungen gegen Krankheiten wie Gelbfieber, Typhus, Tollwut oder Cholera. Die Übernahme dieser Kosten hängt allerdings von der jeweiligen Krankenkasse sowie dem Zielgebiet der Reise ab. Aus diesem Grund wird eine Abstimmung mit der eigenen Krankenkasse im Vorfeld der Reise nahegelegt.