Das Solidaritätsprinzip ist ein fundamentales Konzept der gesetzlichen Krankenversicherung, das darauf basiert, dass alle Mitglieder unabhängig von ihrem individuellen Gesundheitsrisiko oder Einkommen den gleichen Anspruch auf medizinische Leistungen haben. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden entsprechend des Einkommens der Versicherten erhoben, nicht jedoch nach dem individuellen Risiko oder den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Dies bedeutet, dass Menschen mit höherem Einkommen einen größeren Beitrag leisten, während sie denselben Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten wie diejenigen mit geringerem Einkommen.
Die Beiträge werden als Prozentsatz des Einkommens erhoben und fließen in einen gemeinsamen Topf, aus dem die gesundheitlichen Leistungen für alle Versicherten finanziert werden. Dieser solidarische Ausgleich ermöglicht es, dass auch kostenintensive Behandlungen für jeden Versicherten zugänglich sind, unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit.
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert somit nach dem Prinzip der Umverteilung, bei dem die stärkeren Schultern mehr tragen und so eine gleichberechtigte Versorgung aller Mitglieder sichergestellt wird.