Unter dem Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man den Betrag, den Versicherte bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen selbst tragen müssen, bevor die Krankenkasse die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt. Seit dem Jahr 2007 bietet die gesetzliche Krankenversicherung Tarife mit einem Selbstbehalt als Wahltarife an. Diese Tarife sind so gestaltet, dass Versicherte im Gegenzug für einen vereinbarten Selbstbehalt einen Beitragssatznachlass oder eine Prämienrückzahlung erhalten.
Die Entscheidung für einen Tarif mit Selbstbehalt kann für Versicherte, die selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, finanzielle Vorteile bieten. Es ermöglicht ihnen, durch geringere monatliche Beiträge oder jährliche Prämienrückzahlungen Kosten zu sparen. Allerdings ist bei der Wahl eines solchen Tarifs eine sorgfältige Abwägung erforderlich, da die Kosten bei unerwartet hohen Gesundheitsausgaben den Sparvorteil überschreiten können.
Ein wichtiger Aspekt dieser Tarife ist die Bindungsfrist von drei Jahren, die Versicherte beachten müssen. Sobald ein Versicherter sich für einen Selbstbehalt-Tarif entscheidet, ist er für diesen Zeitraum an die Konditionen des Tarifs gebunden. Diese Bindungsfrist soll einerseits die Planungssicherheit für die Krankenkassen erhöhen und andererseits verhindern, dass Versicherte nur in gesundheitlich guten Phasen von den Vorteilen des Tarifs profitieren und in Zeiten höheren Bedarfs wieder in einen Tarif ohne Selbstbehalt wechseln.
Das Selbstbehalt-Prinzip bietet eine Option für Versicherte, ihre Beiträge zu reduzieren, erfordert jedoch eine sorgfältige Überlegung hinsichtlich des persönlichen Gesundheitszustands und des individuellen Risikos unvorhergesehener medizinischer Ausgaben.