Das Sachleistungsprinzip ist ein grundlegendes Konzept der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besagt, dass die Versicherten direkt medizinische Leistungen erhalten, ohne dass sie dafür zunächst selbst bezahlen müssen. Stattdessen rechnen die Leistungserbringer, wie Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken, die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse des Versicherten ab. Dieses Prinzip unterscheidet die gesetzliche von der privaten Krankenversicherung, bei der das Kostenerstattungsprinzip vorherrscht und die Versicherten die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend zur Erstattung einreichen müssen.
Das Sachleistungsprinzip zielt darauf ab, den Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen zu gewährleisten. Es fördert die Gleichbehandlung aller Versicherten, indem es eine umfassende medizinische Versorgung ohne finanzielle Vorleistung sichert. Darüber hinaus vereinfacht es die administrativen Prozesse für die Versicherten, da diese sich nicht um die Abrechnung der Kosten kümmern müssen.
Ein weiterer Vorteil des Sachleistungsprinzips ist die Kontrolle der Gesundheitsausgaben durch die Krankenkassen. Da die Krankenkassen direkt mit den Leistungserbringern verhandeln, können sie Einfluss auf die Preise nehmen und so zur Kostendämpfung im Gesundheitssystem beitragen.