In der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet der Begriff Unterversorgung eine Situation, in der die medizinische Versorgung der Versicherten nicht ausreichend ist, um ihren gesundheitlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies kann sich in verschiedenen Formen manifestieren, wie beispielsweise in einem Mangel an verfügbaren Fachärzten, langen Wartezeiten auf Behandlungen oder einer eingeschränkten Zugänglichkeit zu spezialisierten medizinischen Leistungen.
Ein wesentliches Instrument zur Steuerung der ärztlichen Versorgung ist die Bedarfsplanung, die festlegt, wie viele Einwohner im Durchschnitt auf einen Arzt einer bestimmten Fachrichtung kommen sollen. Der Versorgungsgrad, der angibt, inwieweit der festgelegte Bedarf gedeckt ist, wird maßgeblich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bestimmt.
Diese Bedarfsplanung umfasst vier Arztgruppen: Allgemeinmediziner, Augenärzte, Frauenärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater. Die Kassenärztlichen Vereinigungen legen basierend auf demografischen und gesundheitsökonomischen Daten den regionalen Bedarf fest und steuern so die Zulassung von Ärzten in den jeweiligen Gebieten, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Unterversorgung tritt auf, wenn trotz dieser Planung die medizinische Versorgung hinter dem Bedarf zurückbleibt, was zu Beeinträchtigungen in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung führen kann.